Funkwellenmessprojekt Baden-Württemberg
„Die gemessenen Feldstärken wurden an
Hand der Empfehlung des Europäischen Rates 1999/519/EG bewertet.
Die Messergebnisse wurden ins Verhältnis zu den dort aufgeführten
Werten für die Feldstärken gesetzt. Diese entsprechen den
Grenzwerten der in Deutschland geltenden Verordnung über elektromagnetische
Felder (26. BImSchV); die EU-Ratsempfehlung umfasst jedoch einen größeren
Frequenzbereich.
Nach dem allgemein anerkannten biologischen Wirkungsmodell können
die im menschlichen Körper absorbierten elektromagnetischen Wellen
oberhalb einer Frequenz von 100 kHz je nach Stärke zu einer Temperaturerhöhung
führen (thermische Wirkung). Für den Frequenzbereich unter
10 MHz sind neben der thermischen Wirkung auch die induzierten Körperströme
zu betrachten.
Beide Effekte wurden bei der Auswertung berücksichtigt. Hierzu
wurden die Einzelbeiträge jeder Frequenz wirkungsgerecht aufsummiert.
Das größere der beiden Ergebnisse (thermische Wirkung einerseits,
Körperströme andererseits) wurde als Gesamtimmission festgehalten.
Die Ergebnisse sind in Prozent vom Grenzwert (Grenzwertausschöpfung)
angegeben.“ (1*)
Quellenangabe: Stand Juli 2005
(1*)http://www2.lfu.baden-wuerttemberg.de/lfu/abt3/funkwellen/